OTA-Ausbildung

Ausbildung zur / zum Operationstechnischen Assistentin / Operationstechnischen Assistenten (OTA)

Die Ausbildung erfolgt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA-OTA-APrV).

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Schulabschluss- und ggf. Berufsabschlusszeugnis
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausbildung
  • Praktikumsbescheinigung aus einem OP-Bereich

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss zusammen mit einer mind. zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
  • Hauptschulabschluss zusammen mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelferin“ oder „Krankenpflegehelfer“
  • Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
  • 2-3 wöchiges Praktikum in einem OP-Bereich

Ausbildungsziel

Die OTA Ausbildung qualifiziert die Absolventen für die verantwortliche Mitwirkung in operativen Bereichen, in der Notaufnahme, in der Endoskopie, in der ZSVA und in anderen diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Beginn der nächsten Ausbildung voraussichtlich 2026

Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung

  • Hygienische Arbeitsweisen kennen und einüben
  • Medizinisch-technische Geräte vorbereiten, bedienen und nachbereiten
  • Patienten fachkundig begleiten und betreuen
  • Springertätigkeit geplant und strukturiert ausführen
  • Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen einleiten
  • Instrumentiertätigkeit in den verschiedenen operativen Fachgebieten geplant und strukturiert ausführen
  • Bei Diagnostik und Therapie in der Ambulanz/Notfallaufnahme assistieren
  • Bei Diagnostik und Therapie im Tätigkeitsfeld Endoskopie assistieren
  • Medizinprodukte im Tätigkeitsfeld der zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) aufbereiten
  • Im Tätigkeitsfeld Anästhesie mitwirken
  • Kommunizieren, beraten, anleiten
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu reflektieren und zu bewältigen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten
  • Das eigene Lernen planen, durchführen und evaluieren
  • Berufliches Handeln an rechtlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Berufliches Handeln an Qualitätskriterien ausrichten
  • Berufliches Handeln an wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  • Berufliches Handeln im gesellschaftlichen Kontext gestalten

Ansprechpartner. jutta.jordann@bzg-lippe.de 05231 72/1030